MOBBING
- EINE FOLGE DES NEUEN ZEITGEISTES? TEIL 2: WAS KANN ICH GEGEN MOBBING TUN?
Die Hoffnung auf Besserung ist oft vergeblich Ich fühle mich «gemobbt»?
- was soll ich tun? Auf keinen Fall zuwarten und der Hoffnung auf Besserung
vertrauen. Bei Mobbing ist es wie mit einer Krankheit: Vorbeugen ist einfacher
als heilen. ¦ von ALBERT HILTEBRAND ¦ Heimtückisch bei Mobbing
ist, dass die Zersetzung der körperlichen und seelischen Kräfte schleichend
vor sich geht. Nach meinen Erfahrungen harren viele der Betroffenen zu lange
aus. Sie sind dann inzwischen psychisch und körperlich soweit angeschlagen,
dass sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und oft schon seit längerer
Zeit krankgeschrieben sind. Der Druck, unter dem sie stehen ist dann so stark,
dass die Gefahr einer emotionalen Kurzschlusshandlung besteht oder sie bereits
gesundheitlich so geschwächt sind, dass ihnen die Kündigung als einziger
Ausweg aus ihrer Misere erscheint. Sie haben möglicherweise bereits auch
grössere Verfahrensfehler gemacht. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihren Rechtsanspruch
nicht zu verlieren! ¦ Wer gemobbt wird, der sollte sich nicht von seinen
Emotionen leiten lassen -handeln Sie überlegt und wahren Sie Ihren Rechtsanspruch!
? Suchen Sie sich externe Gesprächspartner und lassen Sie sich beraten!
? Unternehmen Sie nichts Unbedachtes, vermeiden Sie vorschnelle Handlungen!
? Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Abmachungen und Zusagen. Machen
sie diese schriftlich, wo notwendig mittels eingeschriebenem Brief. ? Analysieren
Sie die Situation anhand einer Mobbing-Checkliste. 1. Wer ist Mobber? Sind es
sogar mehrere Personen? Was wollen sie erreichen und wo stehen sie? 2. Wie steht
es mit Ihrem/r Vorgesetzten? Macht er/sie mit? Schliesst er/sie die Augen? Könnte
er/sie Ihnen allenfalls helfen? 3. Was ist bis jetzt vorgefallen? 4. Wollen
und können Sie durchhalten? Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis beibehalten
oder kündigen? Haben Sie die Kraft und die finanziellen Mittel, um sich
zu wehren und um allenfalls vor Gericht zu gehen? ? Führen Sie ein chronologisches
Mobbing-Tagebuch mit Hinweise auf Vorfälle, Zeugen, Verursacher, Akten
usw. Wer hat was, wann, wo und wie getan? Mobbing-Handlungen sind oft nicht
so leicht zu beweisen, selbst wenn sie die Straftatbestände von Persönlichkeitsverletzung,
Verleumdung oder Körperverletzung erfüllen. Bewahren Sie Ihr Tagebuch
an einem sicheren Ort auf! Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis.
Falls Sie Ihre Geschichte einem Richter, einem Mediator oder sonst jemandem
erzählen müssen, ist es wichtig, dass Sie die Mobbing-Vorfälle
glaubhaft machen können. ? Stärken Sie Ihre eigene Widerstandkraft:
Gehen Sie nach Möglichkeit an die frische Luft, treiben Sie Sport und pflegen
Sie Ihren Freundeskreis; er ist ein guter Schutz gegen Depressionen. ? Falls
Sie krankgeschrieben sind: Bitten Sie Ihren Arzt zu prüfen, ob Sie wieder
voll arbeitsfähig sind, bevor Sie eine neue Arbeit als unselbständige/r
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin oder selbständige/r Unternehmer, Unternehmerin
beginnen. Es könnten Ihnen sonst die Schadenersatzansprüche verloren
gehen. ? Schliessen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens
können hoch sein. Ein Schadensfall der bereits eingetroffen ist versichert
niemand mehr. Die rechtliche Seite ¦ Die schweizerische Gesetzgebung
kennt den konkreten Begriff des Mobbings nicht, was nicht heissen soll, dass
es keinen gesetzlichen Schutz für Mobbing-Betroffene gibt. Nachfolgend
sind einige der Gesetzesartikel, die im Zusammenhang mit Mobbing zur Anwendung
kommen, aufgeführt. Es besteht gemäss Obligationenrecht (OR Art. 328)
und Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) seitens des Arbeitgebers eine Pflicht, die Persönlichkeit
seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu schützen. Verletzt ein Arbeitgeber
seine Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR, stellt dies eine Verletzung des
Arbeitsvertrages dar. Entsteht dadurch ein Schaden, so haben die geschädigten
Angestellten Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
(Art. 97 ff OR). Weitere Gesetze die zur Anwendung kommen könne, sind:
Gleichstellungsgesetz (GlG), Sachregister (SR) 151.1, Gleichstellung von Mann
und Frau; Datenschutzgesetz (DSG), SR 235.1, Datenschutz und Auskunftspflicht;
Strafgesetzbuch (StGB) Art. 173, Üble Nachrede, Art. 174, Verleumdung,
Art. 177, Beschimpfung, Art 180, Drohung, Art. 181, Nötigung, Art. 123,
Einfache Körperverletzung, Art.198, Sexuelle Belästigungen usw. ¦
Aufklären und vorbeugen ist besser als «reparieren»: Es ist
wie mit der Gesundheit: ist die Krankheit bereits stark fortgeschritten, hilft
in vielen Fällen nur noch eine Notoperation mit unsicherem Ausgang und
oft langer Rekonvaleszenzzeit. Deshalb gilt: «Vorbeugen ist besser als
heilen». Arbeitgeberpflicht ¦ Aus dem Bundesgerichtsentscheid vom
Oktober 1998 geht hervor, dass eine leitende Person, bzw. der Arbeitgeber diese
Pflicht verletzt, wenn sie Mobbing nicht verhindert. Ein gutes Betriebs- und
Beziehungsklima reduziert erheblich das Mobbing-Risiko. Faktoren wie klare Strukturen,
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, eine gute Informationspolitik,
ein objektives Mitarbeiter-Beurteilungsystem, eine offene Konfliktkultur sowie
eine kontrollierte und ausgewogene Verteilung des »work loads» tragen
das Weitere dazu bei. ¦ Es ist wichtig, dass Führungskräfte
und Personalverantwortliche in Organisationen und Firmen mit der Mobbing-Problematik
vertraut sind. Was können sie bei Mobbing-Vorfällen tun? Wo ist es
besser, einen externen Support beizuziehen? An wen können sich die Betroffenen
bei Mobbing- und vor allem bei Bossing-Handlungen betriebsintern wenden? Eine
präventive Informationspolitik, geeignete Massnahmen und die Schulung der
Zuständigen helfen Schaden zu verhüten. Zudem kann damit die Organisation
vor Rechtsstreitereinen, Schadensansprüchen und Imageschädigung bewahrt
werden. Albert Hiltebrand, Leiter des owi open way institute in Winterthur,
ist Trainer für Verhalten und Wahrnehmung. 052 233 97 27, www.open-way-institute.org
und www.the-good-solution.com Dieser Artikel erschien am Samstag, 8. Oktober
2003 im folgenden Organ: Der Landbote, Winterthur, m Stellenmarkt – The
Good Solution GmbH, Reitweg 7 CH - 8400 Winterthur - Schweiz, Kanton Zürich,
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